Schweizerische Eidgenossenschaft – Fachinformation Tierschutz – Einschränkungen bei der Haltung und Zucht von Wildtierhybriden aus Hunden und Katzen Bei den Bengal- und Savannahkatzen sind die männlichen Kreuzungsprodukte mindestens bis zur vierten Generation unfruchtbar, da es sich um Arthybride handelt. Deswegen werden die Hybridnachkommen der ersten Generationen üblicherweise mit Hauskatzen verpaart. Werden keine Rückkreuzungen mit Wildkatzen mehr vorgenommen, dürfen diese Rassekatzen bereits ab der dritten Generation wie Hauskatzen gehalten werden.
Verbot der Haltung von Hybridkatzen Hybridkatzen sind Nachkommen aus Kreuzungen von Wildkatzen mit Hauskatzen. Diese werden erst ab der 5. Nachkommen-Generation nicht mehr als Wildtiere angesehen und dürfen daher erst ab dieser Generation gehalten werden. … Die Haltung von Savannah, Caracat und Bengalkatze bis zur 4. Nachkommen-Generation ist in Österreich verboten.
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen.
Für die Haltung von F1 Savannah-Katzen ist in Belgien eine Wildkatzen Lizenz erforderlich.
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen.
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen.
Schweden verbieten die Generation F1 bis F4. Die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).
Norwegen verbieten die Generation F1 bis F4. Die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).
F1-F4 Generation (z.B. Serval Hybride) sind in Italien verboten, die F5 Generation und spätere Generationen sind erlaubt (gilt als „domestiziert“).
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen.
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen.
Keine Gesetzlichen Regelungen für Hybridkatzen.
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