Savannah Katze Deutschland Haltung
Haltungsbedingungen vom Säugetiergutachten der BMEL von 1996 - 2013
Savannah Katze Deutschland Haltung – Gesetze und Verordnungen – In ganz Deutschland galten von 1996 bis 2013 die Auflage F1-F4 Hybrid Katzen sind Hybride bzw. Hybrid Katzen und diese benötigten ein Außengehege von mindestens 25 bzw. 50 qm².
Merke: Mit der 5. Filialgeneration ist jede Hybrid Katzenrasse kein Hybride mehr! Die Verbote und Meldepflicht haben sich ausschließlich an F1-F4 Hybrid Katzen gerichtet.
Den ab der 5 Filialgeneration handelt es sich um eine eigenständige Rasse, die „Savannah Katze“. Das betrifft auch Bengal Katzen, Chausie Katzen und alle anderen Hybrid Katzenrassen.
Damals war die Meldepflicht für Hybride der ersten vier Generationen nur in bestimmten Bundesländern erforderlich, in Bayern und Österreich dagegen wird eine F1-F4 Savannah (Serval Hybrid) als Gefahrentier eingestuft, welche genehmigungspflichtig sind.
Säugetiergutachten 1996-2013
Savannah Katze Deutschland Haltung
Savannah Katze Deutschland Haltung – „Wegen der ausgeprägten Wildtiereigenschaften sind für eine artgemäße Haltung bis einschließlich der F4-Generation zur Auslegung von § 2 TierSchG die Vorgaben aus dem BMELV Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren vom 10. Juni 1996 heranzuziehen. Sowohl Savannah-Katzen als auch Caracats (Hybridkatzen) bis einschließlich der vierten Nachzuchtgeneration fallen unter das Artenschutzrecht (s. a. http://www.cites.org/eng/res/10/10-17R14.php). Sie gelten damit artenschutzrechtlich als Wildtiere. Daher werden auch artenschutzrechtlich dieselben Mindestanforderungen wie für einen reinrassigen Serval bzw. Karakal zugrunde gelegt, d. h. für die Haltung von Savannah Katzen und Caracats der F1- bis F4-Generation gelten die Anforderungen des Säugetiergutachtens.“
Das bedeutet in ganz Deutschland gelten für die Haltung von Hybridkatzen folgende Auflagen: Ein Außengehege von mindestens 50 qm² mit 2,50m Höhe. Siehe Seite 174 im Tierschutz Gutachten über Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren.
Auszug aus dem alten Säugetiergutachten auf Seite 174:
Mittelgroße Kleinkatzen wie Goldkatze (Caracal aurata, Pardofelis temminckii), Ozelot (Leopardus pardalis), Fischkatze (Prionailurus viverrinus), Karakal (Caracal caracal), Serval (Leptailurus serval), Rot (Lynx rufus)- und Kanadaluchs (Lynx canadensis)
Außengehege: Mindestens 50 m2 für 1 Tier oder 1 Paar, zeitlich begrenzt unterteilbar in verbindbare Einzelgehege, die für ein Einzeltier mindeststens 25 m2 und für ein Muttertier mit Jungtieren mindestens 50 m2 groß sein müssen oder es müssen Abtrenngehege gemäß Kapitel II.1.3 zur Verfügung stehen; für kletternde Arten mindestens 2,50 m Höhe.
Innengehege, sofern erforderlich: 20 m2 bzw. 50 m3 pro Paar; in allen Fällen 2,5 m Höhe, unterteilbar wie für Außengehege beschrieben.
Seit 2014 liegt eine aktualisierte Fassung des Säugetiergutachtens vor.
Im aktuellen Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das die Haltung von Säugetieren regelt, wurden Hybridkatzen vollständig gestrichen. Dadurch entfallen sämtliche gesetzlichen Regelungen, die bisher speziell für die Haltung dieser Tierart galten.
Säugetiergutachten
Link zur BMEL Säugetiergutachten
Alles was hier steht, sind die Regelungen von 1996 bis 2013, seit 2014 wurden die Regelungen aufgehoben.
Bundesländer in Deutschland ohne Verbote!
Savannah Katze Deutschland Haltung
Baden Württemberg
Savannah Katze Baden Württemberg
Keine gesetzliche Regelung, keine Verbote.
Brandenburg
Savannah Katze Brandenburg
Keine gesetzliche Regelung, keine Verbote.
Rheinland Pfalz
Savannah Katze Rheinland Pfalz
Keine gesetzliche Regelung, keine Verbote.
Mecklenburg Vorpommern
Savannah Katze Mecklenburg Vorpommern
Keine gesetzliche Regelung, keine Verbote.
Nordrhein Westfalen
Savannah Katze NRW - Nordrhein Westfalen
Keine gesetzliche Regelung, keine Verbote.
Saarland
Savannah Katze Saarland
Keine gesetzliche Regelung, keine Verbote.
Sachsen Anhalt
Savannah Katze Sachsen Anhalt
Keine gesetzliche Regelung, keine Verbote.
Hamburg
Savannah Katze Hamburg
Siehe Hamburgisches Gefahrtiergesetz (HmbGefahrtierG) ob der Serval aufgelistet wurde.
Aktuell ist der Serval nicht aufgelistet, solange keine gesetzliche Regelung, keine Verbote.
Bundesländer in Deutschland mit Genehmigungspflich, Verbote & Meldepflicht
Savannah Katze Deutschland Haltung
Hessen
Savannah Katze Hessen
Auszug: Die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art ist verboten.Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind. Die Bezirksordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Halterin oder der Halter ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist. Ein berechtigtes Interesse kann für die Haltung zum Zwecke der Wissenschaft oder Forschung oder für vergleichbare Zwecke angenommen werden.
Schleswig Holstein
Savannah Katze Schleswig Holstein
Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) – § 29 Haltung gefährlicher Tiere
Die Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen lebensgefährlich werden können, insbesondere von Tieren aller großen Katzen- und Bärenarten, Wölfen, Krokodilen und Giftschlangen ist unzulässig. Die zuständige Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen.
Bremen
Savannah Katze Bremen
§ 1 Halten von Tieren wildlebender Arten (Absatz 1) Das nichtgewerbliche Halten von Tieren wildlebender Arten, die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführt sind (gefährliche Tiere), ist außerhalb tier- und artenschutzrechtlich genehmigter Einrichtungen und Betriebe verboten. Tierhaltung im Sinne dieser Verordnung ist das Halten, Beherbergen und Beaufsichtigen von Tieren für sich selbst oder für Dritte.
Auszug aus der Anhang Liste – Gefährliche Tiere wildlebender Arten 1.1.2 Serval (Leptailurus serval) einschließlich deren Mischlinge in erster Generation mit der Hauskatze und Wüstenluchs oder Karakal (Caracal caracal) einschließlich deren Mischlinge in erster Generation mit der Hauskatze
Berlin
Savannah Katze Berlin
§2 Abgabe gefährlicher Tiere wildlebender Arten
1) Die Abgabe eines Tieres der in Teil A der Anlage aufgeführten Arten zur nichtgewerblichen Haltung in Berlin ist verboten. 2) Tiere der in Teil B (u.a. der Serval) der Anlage aufgeführten Arten dürfen zur nichtgewerblichen Haltung in Berlin nur an Personen abgegeben werden, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 1 Absatz 2 besitzen.
Thüringen
Savannah Katze Thüringen
ThürTierGefG §1 Absatz 5 – Gefährliche Tiere §1 Gefährliche Tiere Als gefährliche Tiere im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren gelten die nachfolgend aufgeführten Tiere sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Tieren: 5. aus der Familie der Echten Katzen (Felidae): alle Großkatzen (Pantherini), von den Kleinkatzen (Felini): Serval (Leptailurus), Luchs (Lynx), Ozelot (Leopardus), Baumozelot (Leopardus wiedi), Puma (Puma conco lor) und Nebelparder (Neofelis nebulosa),
Bayern
Savannah Katze Bayern
Halten gefährlicher Tiere > 37.2 Gefährliche Tiere wildlebender Arten
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z.B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.
Niedersachsen
Savannah Katze Niedersachsen
Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung – GefTVO) – § 2 Absatz 5
Sachsen
Savannah Katze Sachsen
Dresden (GefHundG § 8), Chemnitz & Leipzig (§ 16 Absatz 1), siehe Polizeiverordnung deiner Stadt.
Gesetze & Verordnungen
Nachbarländer
Hier klicken um zu den Haltungsbedingungen unserer Nachbarländer zu gelangen.